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Aber was hat ein Abzocker davon? Er würde es ja gar nicht mitkriegen, ob ich die Buchung vernommen habe (es sei denn, er kennt mich).
Anscheinend gibt es nicht einmal einen Straftatbestand, der dieses Vorgehen beschreibt. Ich habe Google befragt und nichts passendes gefunden. Solange kein subjektiver Schaden besteht - denn ich kann ja binnen 6 Wochen zurückbuchen - interessiert's wohl auch keinen.
Theoretisch kann jeder, der meine Bankverbindung kennt, die beim Einkaufen angeben. Wer überwacht, ob Buchungen autorisiert sind? Eigentlich ist es Aufgabe der Bank. Aber da sitzt doch kein Mensch in nem Büro voller Schecks und Zahlscheine und vergleicht den ganzen Tag Unterschriften.
_________________ Liebe Grüße, Bertrand
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